Fahranfänger & “begleitendes Fahren”

Jährlich verlieren 20 000 Fahranfänger Ihren Führerschein vor Ablauf der Probezeit.

Fahranfänger sind Kraftfahrzeugführer im Alter bis zu 21 Jahren und alle anderen Führerscheininhaber in ihrer Probezeit. Den genauen Unterschied der Begriffe erfahren Sie ebenfalls in unserem umfassenden Ratgeber

Als ungelöstes Problem gilt noch immer das Unfallrisiko junger Fahrer. Vergleicht man das Niveau der Straßensicherheit mit anderen Ländern, nimmt Deutschland einen mittleren Platz ein. Negativ ist die Spitzenstellung bei Fahrer zwischen 18 und 20 Jahren. Um die hohe Unfallrate zu verringern, wurde in Deutschland 1986 der Führerschein auf Probe (FaP) eingeführt. Das Risiko gerade bei männlichen Fahranfängern fiel um 5 Prozent. Das war zu wenig. Verschärft wurden 1999 einzelne Sanktionen. In der politischen Diskussion steht die grundlegende Änderung der Fahrausbildung. Um die Unfälle für die Fahranfänger zu reduzieren, überlegte man sich schärfere Bedingungen im Bussgeldkatalog. Dazu zählt zum Beispiel auch das absolute Alkoholverbot am Steuer, oder auch die Aufschlüsselung zwischen A und B Verstößen. Diese Aufteilung und deren genauen Konsequenzen erfahren Sie ebenfalls ausführlich im Kapitel 13 unseres Ebooks. Gerade Punkte sind für Fahranfänger ruinös, schnell droht ein Ausfbauseminar oder weitere unangenehme Maßnahmen der Führerscheinstelle.

Stichwort: „Begleitetes Fahren“. Der Erfolg des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ war 2007 in Niedersachsen erkennbar: 28,5 Prozent weniger Unfälle, 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße. „Begleitetes Fahren“ ist seit 2005 eine bundeseinheitliche Sonderregelung in Deutschland. Jugendlichen wird damit ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE vor der Volljährigkeit zu erwerben. Nur dann dürfen sie ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands steuern, wenn sie von einer volljährigen Person begleitet werden, deren Name in der Prüfungsbescheinigung steht, nicht jünger als 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren einen eigenen Führerschein besitzt. Jedem Bundesland steht es frei, das begleitete Fahren mit 17 zu erlauben. 3 Monate nach dem Beginn des 18. Lebensjahres erlischt die Prüfbescheinigung. Dann ist üblicherweise die Aushändigung des beantragten Kartenführerscheines erfolgt. Wer sich allerdings nicht an die genauen Vorschrift des “begleitenden Fahrens” hält, hat mit harten Kkonsequenzen zu rechnen. Mehr dazu erfahren Sie ausführlich in unserem umfassenden Verkehrs-Ratgeber im Kapitel Fahranfänger:



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