Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die MPU wird zwar als „Idiotentest“ bezeichnet. Zur MPU wird der bisherige Führerscheininhaber geschickt, wenn sein Punktekonto ausgeschöpft ist und seine Fahrerlaubnis verloren hat. 100.000 solcher Tests werden jährlich in Deutschland durchgeführt. Nur 40 Prozent der Betroffenen bestehen die MPU auf Anhieb und ohne Einschränkungen. Gehen Sie also nicht leichtsinnig an die Sache ran und bereiten Sie sich vor. Ansonsten handeln Sie fahrlässig und müssen sich auch nicht wundern, wenn Sie die MPU nicht bestehen.
Die Hälfte aller medizinisch-psychologischen Untersuchungen dreht sich um den Alkohol im Straßenverkehr. 2008: Das waren knapp 60.000 Fälle laut Bundesamt für Straßenwesen (BASt). Im Vergleich mit älteren Statistiken nehmen diese Zahlen ab. Doch die Führerscheinbehörden tendieren immer stärker dazu, Verkehrsteilnehmer wegen vieler anderer Auffälligkeiten zur MPU zu schicken. Das Bundesamt für Straßenwesen hat eine Grafik veröffentlicht, die sich auf die Gründe bezieht, warum ein Verkehrsteilnehmer aufgefordert wird, sich einer MPU zu stellen. Diese uns sehr wichtige weitere Infos wie zum Beispiel der Ablauf der MPU, die Kosten, die Qualifikationsvoraussetzungen der Prüfer und vieles mehr finden Sie in unserem umfassenden Verkehrs-Ratgeber mit MPU-Literatur.
Generell gilt für Sperrfristen: Fährt jemand trotz des Entzuges der Fahrerlaubnis oder eines Fahrverbotes mit seinem Fahrzeug weiterhin, kann er mit schweren Strafen belegt werden, mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe (§ 21 StVG) bis zu 180 Tagessätzen. Ordnet jemand als Halter an, dass ein Anderer das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis innerhalb der Sperrfrist führt, gilt die Strafe auch für den Halter. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit einer Gefängnisstraße bis zu sechs Monaten und einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Bei der Nichtfahrlässigkeit kann das Fahrzeug amtlich und natürlich kostenpflichtig eingezogen werden.
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Aus dem Alltag:
Ein 49-jähriger Komponist ist erfolgreich mit seiner Musik. Allerdings hat er keinerlei Gespür für den Straßenverkehr. Er ist bereits mehrfach mit Verkehrsüberwacher, Polizisten und anderen Verkehrsteilnehmer in Streit geraten und führte sich sehr unangemessen auf. Jedes mal hat die Führerscheinstelle bei den Anzeigen einen Abdruck bekommen. Nun hat sie den Führerscheininhaber aufgefordert bei einer MPU seine Fähigkeit als Verkehrsteilnehmer unter Beweis zu stellen. Da der Komponist nicht bereit ist und lautstark wird, wurde der Führerschein eingezogen bis die MPU vorliegt. Der Musiker weigert sich weiterhin und läßt sich nun von seiner Frau herumfahren. Wäre er zur richtigen Zeit freundlich und kooperativ gewesen, wäre dies sicherlich nicht passiert. Für ihn wäre die Einhaltung unserer Verhaltensweisen gegenüber Polizeibeamten sicherlich nützlich gewesen.
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